Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht als Teilbereich des Zivilrechts befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Arbeitsverhältnis beteiligten Personen. In erster Linie wären hier die unmittelbar Beteiligten zu nennen, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daneben sind im Arbeitsrecht aber auch die Rechte und Pflichten von nur mittelbar am Arbeitsverhältnis Beteiligten, etwa des Betriebsrats, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände, der Auszubildenden- oder Schwerbehindertenvertretungen geregelt.

Die für arbeitsrechtliche Problemlagen wie etwa Abfindung, Kündigung, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis oder Lohnansprüche maßgeblichen Rechtsquellen sind nicht einheitlich, sondern können sich  - wiederum abhängig vom konkreten Arbeitsverhältnis - etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem konkreten Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder sog. Betriebsübungen ergeben.

Daneben ergeben sich vielfältige Wechselwirkungen und Verzahnungen mit dem Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht wie etwa betreffend Ansprüche aus Versicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit, Auswirkungen von Auflösungs- oder Abwicklungsvereinbarungen oder die sozialrechtliche Behandlung von Abfindungen.

Aufgrund der enormen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses sowohl für das Wirtschaftsleben als auch im Persönlichen (in der Bundesrepublik gibt es mehr als 42 Millionen abhängig Beschäftigte) sind die im Bereich des Arbeitsrechts auftretenden Gemengelagen vielfältig und werden im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor der hierfür speziell eingerichteten Arbeitsgerichtsbarkeit ausgetragen.

In unserer Kanzlei in Quedlinburg werden Sie kompetent und umfassend durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Vogel in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten betreut.